Umzug aus der Schweiz nach Ungarn

TOP-SOLAR Kft.

Die Schweiz ist weder Teil der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums, gehört aber zum Schengen-Raum. Aufgrund dieser besonderen Situation und des ohnehin schon speziellen Verwaltungssystems des Landes ist ein Umzug über die Schweizer Grenze nicht so einfach wie zum Beispiel ein Umzug von Deutschland oder Österreich aus. Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Abwicklung von Umzügen aus der Schweiz, so dass wir die erforderlichen zusätzlichen Aufgaben routinemäßig und reibungslos durchführen und unsere Kunden zuverlässig über den Verwaltungsaufwand informieren können.

Hier sind einige Hinweise, die Sie bei einem Umzug aus der Schweiz beachten sollten:

Da die Schweiz ein Nicht-EU-Land ist, wird auf die Waren, die Sie über die Grenze bringen, ein Zoll erhoben, der nicht sehr hoch ist (3-4 %), aber dazu kommt leider noch die Mehrwertsteuer hinzu; und wenn Sie nach Ungarn umziehen, müssen Sie die ungarische Mehrwertsteuer bezahlen, die sich auf 27 % beläuft. Das ist ein ziemlicher Verlust, aber zum Glück sind unsere Kunden in den meisten Fällen von der Entrichtung dieser Kosten befreit. Eine Befreiung ist möglich, wenn der Eigentümer der Waren, d. h. die umziehende Person, seit mindestens 1,5 Jahren in der Schweiz lebt und dies auch nachweisen kann. Dazu ist eine kantonale Bescheinigung erforderlich. Die Kantone entsprechen in dieser Hinsicht in etwa den Komitaten in Ungarn, d.h. die Bescheinigung muss vom zum Wohnort gehörenden kantonalen Behörde ausgestellt werden. Wenn Sie diese Bestätigung haben, können Sie bei dem Zollamt dann eine Bescheinigung über die Befreiung von den Zollgebühren beantragen. Zusammen mit der kantonalen Wohnortbestätigung müssen Sie auch alle anderen Dokumente vorlegen, die Sie auch sonst benötigen würden: Personalausweis, Adresskarte, Reisepass, VPID (nationale Identifikationsnummer). Sie können dies persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei dem Zollamt tun. Es kann sein, dass einige Dokumente für die Zollbefreiung noch fehlen und vor dem Umzug nicht beschafft, aber später nachgeholt werden können. In solchen Fällen müssen die Zollgebühren zum Zeitpunkt des Umzugs entrichtet werden, können aber später vom ungarischen Fiskus zurückerstattet werden. Wir haben in unserem Unternehmen bereits solche Fälle erlebt, und unsere Mitarbeiter können Ihnen bei der Rückforderung helfen.

Der Zusammenhang zwischen Umzug und Zoll wirft die Frage auf, wie der Wert der Waren bestimmt wird, da es sich in der Regel um gebrauchte Waren handelt. Es mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber der Wert wird selbst vom Eigentümer bestimmt. Es sollte eine Liste der Gegenstände erstellt und der Wert des Inhalts für jeden Gegenstand geschätzt werden. Natürlich ist es im Interesse des Eigentümers, so wenig Zölle wie möglich zu zahlen, so dass er die Möglichkeit hätte, den Wert seiner Waren zu niedrig zu schätzen. Es gibt aber zwei Hindernisse. Zum einen wird die auffallend niedrige Schätzung vom Zoll in Frage gestellt. Zum anderen muss derselbe Betrag dem Versicherer gemeldet werden, so dass im Schadensfall eine zu niedrige Schätzung zum Verlust führt.

Zum Schluss noch ein praktischer Hinweis. Es ist immer eine gute Idee, den Umzug aus der Schweiz schon am Vormittag zu beginnen, da das Speditionsbüro, das in die Zollabfertigung und den Transit eingebunden ist, nur bis 18:00 Uhr geöffnet ist. Das heißt, wenn Sie die Öffnungszeiten verpassen, müssen Sie an der Grenze bis 8 Uhr am nächsten Morgen warten, bis das Büro wieder geöffnet wird.

Wenn Sie einen stressfreien, reibungslosen Umzug aus der Schweiz nach Ungarn oder aus Ungarn in die Schweiz wünschen, rufen Sie uns doch an!

Internationaler Umzug / INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG

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